Der Protestsenat des Tiroler Fußballverbandes hat gestern Abend in einer Sondersitzung den Protest des SC Münster gegen die Spielbeglaubigung der Heimniederlage gegen Reichenau SVG 1b abgelehnt.
Der Protestsenat bestätigte zwar die Ansicht des SC Münster, dass der fragliche Punkt im Reglement unklar formuliert ist und somit verschiedene Auslegungen der Regel möglich sind. Allerdings war der Protestsenat der Meinung, dass im Kontext mit anderen Regeln die Auslegung der Reichenau eher im Sinne der besagten Regel sei. Als Teilerfolg für unseren Verein ist zu werten, dass der Protestsenat dem Tiroler Fußballverband empfehlen wird, die Regel neu zu formulieren und transparenter darzustellen.
Der Protestsenat legte auch klar, dass die 1. Kampfmannschaft der Reichenau SVG gestern den 3-fachen Torschützen in Münster – Patrick Stastny – nicht einsetzen durfte: Die Reichenau SVG verlor 1:2 gegen Fügen und damit auch den Startplatz im ÖFB-Cup an Kitzbühel.